Der IBKA schreibt:
Gerne schmücken die Kirchen sich mit ihrem sozialem Engagement, tatsächlich schießen sie magere 1,8 % an ihre Wohlfahrtsverbände zu. Der Löwenanteil von 98 % wird aus Beiträgen, Leistungsentgelten (= Zahlungen der Krankenkassen oder Pflegeversicherung) und aus allgemeinen Steuermitteln bestritten. Nicht die Kirchen, sondern der Steuerzahler kommt für Krankenhausbau etc. auf.
Aber werden Pflege oder Kinderbetreuung dank Kirchensegen qualitativ besser? Der Hamburger Wissenschaflter Dr. Carsten Frerk ging auch dieser Frage nach – und entdeckte z.B. ein deutlich höheres Maß an Mobbing als in vergleichbaren Firmen. Auch rechtlich stellt sich die Arbeitssituation in den Kirchenorganisationen kritisch dar: die Arbeitgeber regieren ins Privatleben hinein, bis ins Schlafzimmer! Denn unverheiratete Liebschaften – egal, ob hetero- oder homosexuell – liefern einen Kündigungsgrund. Eine Scheidung ist gleichfalls Kündigungsgrund.
Das erstaunliche dabei ist wohl nicht, dass Kirchen reaktionär sind, sondern dass die Rolle der “Wohlfahrtsverbände” so wenig bekannt ist. Die kirchliche Propaganda funktioniert wohl recht gut.
Schlagworte: Christentum, Kirche, Kritik, Politik, Säkularismus
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die Propaganda funktioniert sehr gut.die kirchen behaupten sie wüssten nicht wieviele gelder sie bekommen oder wieviel gesamtvermögen sie haben.
die kirchen berufen sich immer auf die alte ausrede das man einen DOM oder einer KATHEDRALE keinen wert zurechnen kann.und das es der kirche nicht auf gewinn ankommt sondern darauf den menschen zu helfen.
hahaha!!!!!! wer´s glaubt wird selig.
LISTE VON 2002:Verzicht auf Einnahmen
Steuerverluste durch steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer
3,5 Milliarden EuroBefreiung der Kirchen von Zinsabschlags- und Kapitalertragssteuer
1,4 Milliarden EuroBefreiung der Kirchen von der Umsatzsteuer
1,2 Milliarden EuroSonstige Befreiungen
0,15 Milliarden EuroVerzicht auf Einnahmen des Staates insgesamt ca.
6,25 Milliarden EuroDirekte Subventionen (unvollständig)
Konfessioneller Religionsunterricht in doppelter Ausfertigung (katholisch und evangelisch) an allen Schulen
2,45 Milliarden EuroAusbildung der kirchlichen Theologen an den staatlichen Universitäten
0,62 Milliarden EuroKirchliche Ersparnis durch staatlichen Einzug der Kirchensteuer
1,0 Milliarden EuroDenkmalpflege
0,04 Milliarden EuroMilitärseelsorge
0,03 Milliarden EuroZahlungen der Bundesländer (“Dotationen” u. ä.)
0,72 Milliarden EuroZahlungen der Kommunen (geschätzt) (v. a. Baubereich, Geschenke, Kultur)
2,5 Milliarden EuroBaulast-Verpflichtungen
0,05 Milliarden EuroZuschüsse an Missionswerke u. a.
0,19 Milliarden EuroSonstiges, z. B. Orden, Medien, Kirchentage
0,3 Milliarden EuroDirekte Subventionen ca.
7,9 Milliarden EuroStaatliche Subventionen an die Kirchen insgesamt: 14,15 Milliarden Euro pro Jahr
geschätztes gesamtvermögen der kirchen in deutschland 500.000.000.000 eur.
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:=)
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Hinzu kommt, das Arbeitnehmer der Kirche gezwungen werden in die Kirche einzutreten.
Natürlich könnte man auch wo anders eine Arbeit finden – aber als Erzieher ?
Die Meisten Stellen als Erzieher werden nach wie vor von den wie oben beschrieben stark subventionierten Kirchen angeboten.Die Erzieher die ich kenne haben regelrecht Angst aus der Kirche auszutreten um nicht irgendwann auf der Straße zu stehen.
Meine Frau mußte nicht in die Partei (zu DDR – Zeiten) eintreten um ein Studium im Kulturellen Sozialen Bereich zu erhalten.
Jedoch mußte sie zwangsläufig in die Kirche eintreten um eine Arbeit zu erhalten.
Der Pastor empfand es auch noch als nächstenliebe die Zwangseingliedrung in die Kirche vorzunehmen.Das stinkt nach massen Erpresssung und keiner fragt wie es einem damit geht !
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Es ist doch eine Riesensauerei, wenn Menschen aus beruflichen Gründen nicht nur daran gehindert werden aus der Kirche auszutreten, sondern sogar noch dazu gezwungen werden in ihr einzutreten! Dieses Land geht ja mit immer größeren Schritten zurück ins finsterste Mittelalter. Es wird höchste Zeit, daß der Einfluß der Kirchen gebrochen wird! Staat und Kirche gehören voneinander getrennt! Darum meine Empfehlung an alle, die es sich beruflich leisten können: tretet aus der Kirche aus!
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@Ralph und Rebekka:
Das gleiche gilt übrigens für Gewerkschaften. Versucht mal, einen Job in einer Gewerkschaft zu bekommen, aber nicht Gewerkschftsmitglied zu sein… -
Die Anmerkungen hier sind borniert….wenn die Kirche Träger eines Kindergartens etc. ist, möchte sie natürlich auch ihr Personal aus ihren Reihen stellen. Ob dies gewährleistet ist, wenn man deswegen in die Kirche eintreten muss, sei dahingestellt, zumindest aber wird man sich bewusst, was es bedeutet, diesen Arbeitsplatz anzutreten. Ich finde das nicht verwerflich, ein Grünen-Mitglied z.B. sucht sich doch auch keinen Arbeitsplatz im Atomkraftwerk. Wenn man sich mit der Lehre nicht identifizieren kann, dann bleibt man eben draußen und sucht sich was anderes. So einfach ist das.
Und immer schön konsequent bleiben als vermeintlicher Atheist… -
Nicht einverstanden! Wenn ich Erzieher lerne, heißt das nicht, dass ich in die Kirche eintreten muss, um einen Arbeitsplatz zu bekommen. Nicht in die Kirche einzutreten oder gläubig zu sein, heißt doch nicht, dass sich ein(e) Kindergärtner(in) nicht mit ihrem Lehrberuf identifiziert.
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Außerdem hat die Kirche das Grundstück für den Kindergarten und vielleicht sogar das Gebäude von der Gemeinde geschenkt bekommen. Das Gehalt des Personals und die Betriebskosten zahlt ebenfalls die Gemeinde.
Die Kirche gibt ihren Namen dafür her und berieselt die Kleinen mit christlicher Propaganda – brainwash wie in einer islamischen Koranschule. Wäre dem nicht so, dann könnten die Kindergärtnerinnen weder streiken noch als gewerkschaftliche Pfeifen durch die Strasse marschieren.
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Ein bemerkenswerter Artikel zum Thema "Arbeitgeber Kirche – Arbeitnehmer in Gottes Hand†veröffentlicht auf "Spiegel Online†http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,649991,00.html
Zusammen sind die Kirchen nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland, doch Mitarbeiter in Diözesen und Diakonie haben weniger Rechte als Kollegen in anderen Wirtschaftszweigen. Ein uneheliches Kind kann leicht zum Kündigungsgrund werden.
München – Der Detektiv leistete ganze Arbeit: Er konnte nicht nur die weibliche Zielperson in einem verdächtigen Wagen filmen. Es gelang ihm auch, den Namen des ihr offenkundig sehr vertrauten Mannes zu ermitteln, mit dem sie unterwegs war. Auftraggeber dieser Observation vor ein paar Wochen war allerdings nicht der eifersüchtige Ehemann – sondern die Diözese Augsburg.
Die will die schwerbehinderten Kirchenmusikerin Kerstin Gerg* los werden – und schrieb deshalb an das zuständige Integrationsamt, dass bei der geschiedenen Frau "vom Vorliegen einer Lebensgemeinschaft ausgegangen werden mussâ€.
Dabei wollte die Diözese nach eigenen Angaben Kerstin Gerg eigentlich kündigen, weil sie es mit Verweis auf ihre Mobilitätseinschränkung ablehnte, sich von der Gemeinde St. Barbara im oberbayerischen Peißenberg an einen anderen Standort versetzen zu lassen. Weil die Schnüffelaktion der Kirche aber die privaten Lebensumstände zutage förderte, kann die Kirchenleitung jetzt nachschieben: "Eine Weiterbeschäftigung von Frau Gerg käme auch aus diesem Grund grundsätzlich nicht in Betracht.â€
Grundgesetz gilt nur bedingt
Dabei kann sich die Diözese tatsächlich auf die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Morallehre berufen – und die sehen das Zusammenleben ohne Trauschein nicht vor. Denn das Grundgesetz gilt innerhalb kirchlicher Einrichtungen nur eingeschränkt. Deren Rechtsstellung regeln vielmehr Staatsverträge – meist aus der Zeit der Weimarer Republik und der Nazi-Diktatur. Diese Regelungen wurden unverändert in die bundesdeutsche Verfassung übernommen – und sie betreffen rund eine Millionen Mitarbeiter. Nach den Staatsbediensteten stellen die Angestellten der beiden großen Kirchen in Deutschland die größte Arbeitnehmergruppe.
Für Verwaltungsangestellte, Kindergärtnerinnen und Sozialarbeiter in kirchlichen Diensten bedeutet dies konkret: Sie haben nur minimale Mitbestimmungsrechte und müssen Einschränkungen ihrer individuellen Freiheiten hinnehmen. Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE erklärt das bischöfliche Ordinariat im Fall Gerg sein Vorgehen denn auch lapidar: "Das Erfordernis der Einhaltung der Grundsätze der katholischen Glaubens- und Morallehre für kirchliche Mitarbeiter ist vergleichbar mit der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst.â€
Wie sehr diese Grundsätze die Angestellten der Kirche unter Druck setzen, zeigt auch das private Internet-Forum von Stefan Ihli, einem juristischen Angestellten der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Sie sei "seit vier Jahren in einem katholischen Kindergarten als Erzieherin tätigâ€, schreibt etwa eine Frau, die sich "Shan†nennt. Sie habe jetzt "einen Partner, mit dem ich mir ein Kind wünsche†und fragt deshalb an: "Kann mir aufgrund eines unehelichen Kindes mein Arbeitsplatz gekündigt werden?â€
Private Arbeitgeber beneiden die Kirchen
Der Jurist rät ihr zur Eheschließung – denn tatsächlich haben die Angestellten der Kirchen vom Gesetzgeber wenig Hilfe zu erwarten. Sogar das seit 2006 geltende Antidiskriminierungsgesetz greift nicht in den Diözesen und Landeskirchen, bei Caritas und Diakonischem Werk.
Bislang ist es nur die EU-Kommission, die sich des Themas angenommen hat: In einem Brief an die Bundesregierung kritisierte sie den Umgang mit den Kirchen-Angestellten als "mangelhafte Umsetzung der europäischen Gleichstellungsrichtlinieâ€. Die Kirchen könnten "bestimmte berufliche Anforderung allein aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts festlegenâ€, bemängelt die Kommission und verlangt zumindest eine "Verhältnismäßigkeitsprüfung†– also staatliche Vorgaben, welche Kirchenregeln für Pflegekräfte und welche nur für Priester und Geistliche zulässig sind.
Tatsächlich beneiden inzwischen auch die privaten Arbeitgeber die Kirchen wegen ihrer Sonderrechte – vor allem die Einschränkung bei der betrieblichen Mitbestimmung weckt Begehrlichkeiten. So dürfen die Arbeitnehmer im Dienst der Glaubensgemeinschaften keine Betriebsräte wählen, sondern lediglich sogenannte "kirchliche Mitarbeitervertreter†– und die haben in etwa so viele Rechte wie Schülersprecher. So versuchte etwa das private Alfried Krupp Krankenhaus im Jahr 2006 in Essen, unter das Dach der evangelischen Diakonie zu schlüpfen. Allerdings ohne Erfolg: In diesem Jahr entschied das zuständige Landesarbeitsgericht, dass das Betriebsverfassungsgesetz dort trotzdem weiter gilt.
Bislang sind es nur einige Richter, die der Willkür in kircheneigenen Betrieben Schranken gesetzt haben. So klagte sich etwa ein aufmüpfiger Schankkellner im oberbayerischen Andechs in den achtziger Jahren durch sämtliche Instanzen, weil er einen Betriebsrat für die klostereigene Brauerei durchsetzen wollte. Der Rechtsstreit durchlief sämtliche Instanzen der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Seither steht immerhin fest, dass zumindest die reinen Wirtschaftsbetriebe der Kirchen wie beispielsweise Brauereien den weltlichen Mitbestimmungsgesetzen unterliegen. Das sei evident, befand ein beteiligter Richter, da ansonsten "die Produktion alkoholischer Getränke unter das Gebot christlicher Nächstenliebe fallen müssteâ€.
Aber selbst die schwachen kirchlichen Mitarbeitervertretungen sind den Bischöfen manchmal ein Dorn im Auge. So klagt derzeit der Vorsitzende der Mitarbeitervertretung von Rottenburg-Stuttgart gegen seine Entlassung. Ihm war Mitte des Jahres gekündigt worden.
Als Grund führt die Diözesanleitung an: Der Mann ist Vater einer Tochter – ohne mit deren Mutter verheiratet zu sein.
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