Stoiber und die Rücksicht

Ich hatte es ja schon einmal von ihm, aber der Herr Stoiber macht natürlich weiter. Wieder einmal fordert er eine Verschärfung des Paragraphen 166, der ja “nur” Strafen vorsieht, wenn die öffentliche Ordnung gestört wird. Wozu das Herumtrampeln auf religiösen Gefühlen führe, habe man ja bei den Mohammed-Karikaturen gesehen.

Erkläre diesem Mann doch bitte einmal jemand den Gedanken der Aufklärung. Dass man für Gotteslästerung hierzulande nicht mehr verbrannt wird, ist eine Errungenschaft und kein Zustand, dem abgeholfen werden muss. Im Gegenteil! Desensibilisierung ist eine gute Sache und das Ziel ist, verrückte Ideen, wie sie von Religionen verbreitet werden, in ihrem Einfluss zu minimieren und irgendwann loszuwerden.

Rücksicht auf religiöse Gefühle bestärkt die Ewiggestrigen, ermuntert sie, sich aufzuregen, und führt generell in die falsche Richtung. Nichts ist heilig.

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  1. Dazu kann man doch nur noch sagen: Die Inquisition läßt grüßen! Es geht mit Riesenschritten zurück ins Mittelalter. Und es ist ja wohl Mode geworden, in allem, was Staat und Kirche nicht ins Konzept paßt, eine Störung der öffentlichen Ordnung zu sehen, alles mit dieser Begründung strafrechtlich zu verfolgen!

  2. Der Paragraph der Gotteslästerung ist ein Anachronismus der sofort abgeschafft gehört. Aber da sind wir hier wohl alle einer Meinung!

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