Über “Atheist und gut”

Das Motto dieser Seite, in Anlehnung an Klaus Wowereit, ist

“Ich bin Atheist – und das ist auch gut so.”

oder in Kurzform “Atheist und gut”.

Erleben Religionen eine Renaissance? In der öffentlichen Diskussion und in den Medien ist dies der Fall, man denke nur an den Karikaturenstreit. Ein Großteil der Weltbevölkerung glaubt in irgendeiner Form an “Gott” und wir Atheisten sind in der Minderheit. Wie kann das sein? Die Aufklärung liegt 300 Jahre zurück und Religionen sollten längst ausgestorben sein. Warum das nicht so ist und welch schlechten Dienst sich die Menscheit damit erweist, das sollen die Themen auf “Atheist und gut” sein. Nebenbei wird es sich kaum vermeiden lassen, auf die unfreiwillige Lächerlichkeit vieler religiöser Äußerungen hinzuweisen.

Neue philosophische Erkenntnisse werden dabei kaum entstehen, denn es wurde schon sehr viel schlaues gesagt. Trotzdem halte ich es für wichtig, dass Atheisten sichtbar werden und für ihre Interessen eintreten. “Atheist und gut” soll mein Beitrag dazu sein und ich hoffe, dass sich alles weitere aus den einzelnen Beiträgen erschließt, die chonologisch im Archiv oder über ihre Schlagworte (Neudeutsch: Tags) durchstöbert werden können.

Feedback und Kommentare zu den Artikeln sind willkommen, auch und gerade von Leuten, die nicht mit mir einer Meinung sind. Da das Thema Religion aber leider recht selten entspannt diskutiert wird, behalte ich mir die Moderation der Diskussionen vor. Außerdem muss der jeweils erste Kommentar einer Person von mir händisch freigegeben werden; es kann also ein wenig dauern, bis er erscheint.

Zur Person

Mein Name ist Thomas Marquart, ich komme aus Süddeutschland und lebe seit 6 Jahren in Schweden. In der ländlich geprägten Gegend, in der ich aufgewachsen bin, gehörte Kirche (die katholische) von Anfang an dazu. So richtig begeistern konnte ich mich aber nie dafür und irgendwann, als Teenager, weigerte ich mich, weiterhin mit in die Kirche zu gehen. Nachdem mich alles Religiöse lange Zeit wenig gekümmert hat und ich in Ruhe Physik studierte, kommt es seit einiger Zeit immer häufiger vor, dass ich mich an Religion störe – sei es an ihrer organisierten Form wie Kirchen, oder an den Lehren an sich.

Diese Seite ist nicht mein einziger Blog, sondern es gibt außerdem

  • thomasmarquart.net, wo sich mein Fotoarchiv findet und ich meine ersten Blogerfahrungen gesammelt habe.

    Weiterverwendung der Texte

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  1. Ein bemerkenswerter Artikel zum Thema “Arbeitgeber Kirche – Arbeitnehmer in Gottes Hand” heute veröffentlicht auf “Spiegel Online” http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,649991,00.html

    Zusammen sind die Kirchen nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland, doch Mitarbeiter in Diözesen und Diakonie haben weniger Rechte als Kollegen in anderen Wirtschaftszweigen. Ein uneheliches Kind kann leicht zum Kündigungsgrund werden.

    München – Der Detektiv leistete ganze Arbeit: Er konnte nicht nur die weibliche Zielperson in einem verdächtigen Wagen filmen. Es gelang ihm auch, den Namen des ihr offenkundig sehr vertrauten Mannes zu ermitteln, mit dem sie unterwegs war. Auftraggeber dieser Observation vor ein paar Wochen war allerdings nicht der eifersüchtige Ehemann – sondern die Diözese Augsburg.

    ANZEIGEDie will die schwerbehinderten Kirchenmusikerin Kerstin Gerg* los werden – und schrieb deshalb an das zuständige Integrationsamt, dass bei der geschiedenen Frau “vom Vorliegen einer Lebensgemeinschaft ausgegangen werden muss”.

    Dabei wollte die Diözese nach eigenen Angaben Kerstin Gerg eigentlich kündigen, weil sie es mit Verweis auf ihre Mobilitätseinschränkung ablehnte, sich von der Gemeinde St. Barbara im oberbayerischen Peißenberg an einen anderen Standort versetzen zu lassen. Weil die Schnüffelaktion der Kirche aber die privaten Lebensumstände zutage förderte, kann die Kirchenleitung jetzt nachschieben: “Eine Weiterbeschäftigung von Frau Gerg käme auch aus diesem Grund grundsätzlich nicht in Betracht.”

    Grundgesetz gilt nur bedingt

    Dabei kann sich die Diözese tatsächlich auf die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Morallehre berufen – und die sehen das Zusammenleben ohne Trauschein nicht vor. Denn das Grundgesetz gilt innerhalb kirchlicher Einrichtungen nur eingeschränkt. Deren Rechtsstellung regeln vielmehr Staatsverträge – meist aus der Zeit der Weimarer Republik und der Nazi-Diktatur. Diese Regelungen wurden unverändert in die bundesdeutsche Verfassung übernommen – und sie betreffen rund eine Millionen Mitarbeiter. Nach den Staatsbediensteten stellen die Angestellten der beiden großen Kirchen in Deutschland die größte Arbeitnehmergruppe.

    Für Verwaltungsangestellte, Kindergärtnerinnen und Sozialarbeiter in kirchlichen Diensten bedeutet dies konkret: Sie haben nur minimale Mitbestimmungsrechte und müssen Einschränkungen ihrer individuellen Freiheiten hinnehmen. Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE erklärt das bischöfliche Ordinariat im Fall Gerg sein Vorgehen denn auch lapidar: “Das Erfordernis der Einhaltung der Grundsätze der katholischen Glaubens- und Morallehre für kirchliche Mitarbeiter ist vergleichbar mit der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst.”

    Wie sehr diese Grundsätze die Angestellten der Kirche unter Druck setzen, zeigt auch das private Internet-Forum von Stefan Ihli, einem juristischen Angestellten der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Sie sei “seit vier Jahren in einem katholischen Kindergarten als Erzieherin tätig”, schreibt etwa eine Frau, die sich “Shan” nennt. Sie habe jetzt “einen Partner, mit dem ich mir ein Kind wünsche” und fragt deshalb an: “Kann mir aufgrund eines unehelichen Kindes mein Arbeitsplatz gekündigt werden?”

    Private Arbeitgeber beneiden die Kirchen

    Der Jurist rät ihr zur Eheschließung – denn tatsächlich haben die Angestellten der Kirchen vom Gesetzgeber wenig Hilfe zu erwarten. Sogar das seit 2006 geltende Antidiskriminierungsgesetz greift nicht in den Diözesen und Landeskirchen, bei Caritas und Diakonischem Werk.

    Bislang ist es nur die EU-Kommission, die sich des Themas angenommen hat: In einem Brief an die Bundesregierung kritisierte sie den Umgang mit den Kirchen-Angestellten als “mangelhafte Umsetzung der europäischen Gleichstellungsrichtlinie”. Die Kirchen könnten “bestimmte berufliche Anforderung allein aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts festlegen”, bemängelt die Kommission und verlangt zumindest eine “Verhältnismäßigkeitsprüfung” – also staatliche Vorgaben, welche Kirchenregeln für Pflegekräfte und welche nur für Priester und Geistliche zulässig sind.

    Tatsächlich beneiden inzwischen auch die privaten Arbeitgeber die Kirchen wegen ihrer Sonderrechte – vor allem die Einschränkung bei der betrieblichen Mitbestimmung weckt Begehrlichkeiten. So dürfen die Arbeitnehmer im Dienst der Glaubensgemeinschaften keine Betriebsräte wählen, sondern lediglich sogenannte “kirchliche Mitarbeitervertreter” – und die haben in etwa so viele Rechte wie Schülersprecher. So versuchte etwa das private Alfried Krupp Krankenhaus im Jahr 2006 in Essen, unter das Dach der evangelischen Diakonie zu schlüpfen. Allerdings ohne Erfolg: In diesem Jahr entschied das zuständige Landesarbeitsgericht, dass das Betriebsverfassungsgesetz dort trotzdem weiter gilt.

    Bislang sind es nur einige Richter, die der Willkür in kircheneigenen Betrieben Schranken gesetzt haben. So klagte sich etwa ein aufmüpfiger Schankkellner im oberbayerischen Andechs in den achtziger Jahren durch sämtliche Instanzen, weil er einen Betriebsrat für die klostereigene Brauerei durchsetzen wollte. Der Rechtsstreit durchlief sämtliche Instanzen der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Seither steht immerhin fest, dass zumindest die reinen Wirtschaftsbetriebe der Kirchen wie beispielsweise Brauereien den weltlichen Mitbestimmungsgesetzen unterliegen. Das sei evident, befand ein beteiligter Richter, da ansonsten “die Produktion alkoholischer Getränke unter das Gebot christlicher Nächstenliebe fallen müsste”.

    Aber selbst die schwachen kirchlichen Mitarbeitervertretungen sind den Bischöfen manchmal ein Dorn im Auge. So klagt derzeit der Vorsitzende der Mitarbeitervertretung von Rottenburg-Stuttgart gegen seine Entlassung. Ihm war Mitte des Jahres gekündigt worden.

    Als Grund führt die Diözesanleitung an: Der Mann ist Vater einer Tochter – ohne mit deren Mutter verheiratet zu sein.

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