Politik

Artikel mit dem Schlagwort Politik.

... und ich weiss nicht recht, was ich davon halten soll.

Der aktuelle Besuch des Herrn Ratzinger ließe viel Gelegenheit für Kritik. Leider bin ich sowohl weit weg, als auch zu beschäftigt, mich gerade damit zu befassen. Ich verweise stattdessen auf blog.sowhy.de.

Ich bin neulich dem IBKA, dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V., beigreten. Ich mochte die Texte auf deren Webseite und war wohl gerade einmal wieder stinksauer auf irgendeinen religiösen Mist. Vor Kurzem kam dann auch Post vom IBKA und zwar gleich richtig viel. Es wäre wohl noch mehr gewesen, wenn nicht das dünne Kuvert auf dem Postweg aufgerissen wäre.

Neben der Mitgliedsurkunde lagen allerlei Broschüren, Zeitschriften und sogar ein hundertseitiges Büchlein über die Kriminalgeschichte des Christentums. Irgendwie kam ich mir vor, als ob ich in eine neue Religion eingetreten sei und gleich mit Propagandamaterial versorgt wurde: fast 30 verschiedene Dinge mit unterschiedlichem Umfang, Aktualität und Qualität. Die Broschüren, die auf Veranstaltungen von 2004 und 2005 hinwiesen, habe ich allerdings gleich entsorgt und fragte mich, was der Sinn damit war.

Die wohl wichtigsten Beilagen waren der politische Leitfaden des IBKA, die letzten drei Ausgaben des Rundbriefes und die neuesten Materialien und Informationen zur Zeit (MIZ). Keines der eben genannten habe ich bisher gelesen, dafür die Rede von James Randi, der 2004 einen Preis vom IBKA bekam.

Ausserdem im Paket waren diverse Pamphlete zur Abschaffung des §166 (Gotteslästerung) und zur Entflechtung von Kirche und Staat, sowie Material von der Giordano Bruno Stiftung und natürlich auch zum Manifest des Evolutionären Humanismus, das der Alibri Verlag herausgibt. Letzterer ist in Aschaffenburg, meiner alten Heimatstadt, ansässig und beim Blättern fiel mir auf, dass auch die MIZ (s.o.) aus Aschaffenburg kommen. Als ich noch dort lebte, hatte ich natürlich wenig Ahnung davon, dass Aschaffenburg eine Hochburg der Humanisten ist. ;-)

Es ist natürlich als Service für neue Mitglieder gedacht und gut gemeint, aber ich war schon verwundert über den Stapel mit teilweise nutzlosem Papier, der da vom IBKA zu mir kam. An Lesestoff kann es doch niemandem Mangeln, der sich mit diesen Themen auseinandersetzt. Für einen kurzen Augenblick fühlte ich mich missioniert…

Ich hatte es ja schon einmal von ihm, aber der Herr Stoiber macht natürlich weiter. Wieder einmal fordert er eine Verschärfung des Paragraphen 166, der ja “nur” Strafen vorsieht, wenn die öffentliche Ordnung gestört wird. Wozu das Herumtrampeln auf religiösen Gefühlen führe, habe man ja bei den Mohammed-Karikaturen gesehen.

Erkläre diesem Mann doch bitte einmal jemand den Gedanken der Aufklärung. Dass man für Gotteslästerung hierzulande nicht mehr verbrannt wird, ist eine Errungenschaft und kein Zustand, dem abgeholfen werden muss. Im Gegenteil! Desensibilisierung ist eine gute Sache und das Ziel ist, verrückte Ideen, wie sie von Religionen verbreitet werden, in ihrem Einfluss zu minimieren und irgendwann loszuwerden.

Rücksicht auf religiöse Gefühle bestärkt die Ewiggestrigen, ermuntert sie, sich aufzuregen, und führt generell in die falsche Richtung. Nichts ist heilig.

Der IBKA schreibt:

Gerne schmücken die Kirchen sich mit ihrem sozialem Engagement, tatsächlich schießen sie magere 1,8 % an ihre Wohlfahrtsverbände zu. Der Löwenanteil von 98 % wird aus Beiträgen, Leistungsentgelten (= Zahlungen der Krankenkassen oder Pflegeversicherung) und aus allgemeinen Steuermitteln bestritten. Nicht die Kirchen, sondern der Steuerzahler kommt für Krankenhausbau etc. auf.
Aber werden Pflege oder Kinderbetreuung dank Kirchensegen qualitativ besser? Der Hamburger Wissenschaflter Dr. Carsten Frerk ging auch dieser Frage nach – und entdeckte z.B. ein deutlich höheres Maß an Mobbing als in vergleichbaren Firmen. Auch rechtlich stellt sich die Arbeitssituation in den Kirchenorganisationen kritisch dar: die Arbeitgeber regieren ins Privatleben hinein, bis ins Schlafzimmer! Denn unverheiratete Liebschaften – egal, ob hetero- oder homosexuell – liefern einen Kündigungsgrund. Eine Scheidung ist gleichfalls Kündigungsgrund.

Das erstaunliche dabei ist wohl nicht, dass Kirchen reaktionär sind, sondern dass die Rolle der “Wohlfahrtsverbände” so wenig bekannt ist. Die kirchliche Propaganda funktioniert wohl recht gut.

Auf tagesschau.de gelesen:

Bayerns Ministerpräsident Stoiber [plant] ein hochrangiges Treffen, auf dem “ein wachsendes Bedürfnis nach einer stärkeren Achtung religiöser Gefühle” diskutiert werden solle.

Soetwas zu lesen gehört zu den seltenen Gelegenheiten, in denen ich einen Anflug von Agressivität verspüre. Was bitteschön ist mit meinem wachsenden Bedürfnis, von Religionen nicht länger belästigt und eingeschränkt zu werden?’

(Ed: Dieser Text wurde zuerst auf blogressiv.de veröffentlicht und dort finden sich eventuell weitere Kommentare.)

Meine völlige Zustimmung findet die Stellungnahme des IBKA zu Zensurforderungen der Serie Popetown. Ein Auszug:

Besonders besorgniserregend sind Bestrebungen, den Paragraph 166 des Strafgesetzbuches zu erweitern, um in künftigen Fällen ein noch effektiveres Zensurinstrument zur Hand zu haben. Schon jetzt unterliegt dieser Paragraph der verqueren Logik, ansonsten straffreie Äußerungen – also solche, bei denen die Strafbestimmungen zu Beleidigung, Verleumdung usw. nicht greifen – dann zu kriminalisieren, wenn Gläubige gegen diese gewaltsam agieren könnten. Eine derartige Sondervorschrift, welche nicht die Androhung von Gewalt, sondern die dadurch Bedrohten bestraft, belohnt das Faustrecht von Fanatikern, hat somit in einer offenen Gesellschaft keine Rechtfertigung und gehört daher nicht auch noch erweitert, sondern endlich abgeschafft.

(Ed: Dieser Text wurde zuerst auf blogressiv.de veröffentlicht und dort finden sich eventuell weitere Kommentare.)

Es gibt den §166 im StGB, der besagt, dass bestraft wird, wer

den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer [... oder …] eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber ist es nicht seltsam, dass es nur unter Strafe steht, wenn es die öffentliche Ordnung stört? Das heisst doch, dass z.B. eine Religionssatire erst dann und dadurch strafbar wird, wenn sich eine Gruppe Gegner findet, die sich darüber aufregt und die öffentliche Ordnung stört. Eine solche Gruppe kann also willkürlich einen Künstler bestrafen lassen, anstatt selbst bestraft zu werden?

Dessen nicht genug: Der, der zum Glück nicht Bundeskanzler wurde, fordert einmal wieder eine Verschärfung des Paragraphen:

[Stoiber stellt] die Frage, “ob wir nicht zu gleichgültig sind gegen Provokationen, mit denen die religiösen Gefühle verletzt werden. Wir nehmen einfach so hin, dass christliche Symbole Gegenstand von Spott und Hohn sind.” In Deutschland sei “die Verletzung von religiösen Symbolen nur dann strafbar, wenn dadurch der öffentliche Friede gestört wird, also wenn es einen Aufruhr gibt”.

Dass die CDU/CSU das fordert, scheint nicht neu zu sein, schon 2001 rief das IBKA aus gegebenem Anlass zur Abschaffung des Paragraphen auf. Auch diese Petition argumentiert für dessen Abschaffung und für eine Stärkung der Position der Religionskritiker, anstatt der Rolle der Religionen. Man kann nur hoffen, dass die Situation aus der begleitenden Zeichnung eines Tages Wirklichkeit wird und sich die Gedanken der Aufklärung endlich gengenüber religiösen Dogmen durchsetzen.

(Ed: Dieser Text wurde zuerst auf blogressiv.de veröffentlicht und dort finden sich eventuell weitere Kommentare.)